Sturmschaden - Schneller zum reparierten Dach
Vereinbarung zur Schadenabwicklung zwischen dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg und der SparkassenVersicherung
Immer wieder machen Sturm- und Hagelschäden Hauseigentümern das Leben schwer. Unwetter und schwere Stürme nehmen aufgrund der Erderwärmung immer mehr zu. Die Stürme im letzten Frühjahr haben in Baden-Württemberg einige Schäden hinterlassen, und auch in der Zukunft wird es wahrscheinlich wieder starke Unwetter geben.
Aus diesem Grund hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg mit der SV SparkassenVersicherung eine Vereinbarung für eine vereinfachte Schadensregulierung für Hauseigentümer getroffen, denn besonders im Schadensfall ist ein schnelles Handeln erforderlich. Wer seine Immobilie bei der SparkassenVersicherung versichert hat, kann einem Schaden nun etwas gefasster entgegensehen.
Die organisierten Dachdecker-Innungsfachbetriebe garantieren den Versicherungsnehmern der SV eine vereinfachte und schnellere Abwicklung ihrer Schäden. Die Vereinbarung erleichtert so den SV-versicherten Hausbesitzern die schnelle und fachgerechte Schadensregulierung. Dem Versicherten steht ein qualifizierter Dachdeckerbetrieb mit hohen Qualitätsmerkmalen schnell zur Seite. Kleinere Schäden können sofort fachgerecht repariert werden.
Wie läuft das ab?
Wenn der Hausbesitzer den Schaden bei der SparkassenVersicherung meldet und zu dem Zeitpunkt noch keinen Dachdecker hat, wird der Schaden automatisch an den Landesinnungsverband übermittelt. Von dort wird die Schadensmeldung umgehend an einen räumlich nahe gelegenen Dachdeckerinnungsfachbetrieb weiterleitet. Der Innungsbetrieb nimmt innerhalb kurzer Zeit direkt mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf. So muss der Hausbesitzer sich selbst nicht mehr um die Suche nach einem Handwerker kümmern.
Wie profitieren Sie davon?
Die Versicherer verlangen normalerweise vor Beginn der Reparaturarbeiten vom Hausbesitzer ein Angebot des Dachdeckers. Nicht jedoch bei unseren Innungsbetrieben. Die SparkassenVersicherung und der Landesinnungsverband haben finanzielle Obergrenzen festgelegt, bis zu denen Sofortsicherungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten ohne vorherige Angebotsabgabe durchgeführt werden dürfen. Dies garantiert dem Hausbesitzer eine schnellere Schadensregulierung, gerade bei kleineren Sturm- und Hagelschäden.
Des Weiteren sollen festgelegte finanzielle Obergrenzen für Material und faire Stundenverrechnungssätze unseriösen Handwerksbetrieben entgegenwirken. Denn gerade bei großen Unwettern passiert es immer wieder, dass „Dach-Haie“ die Hausbesitzer mit überzogenen Rechnungen und nicht fachgerechter Mängelbeseitigung täuschen.